Inhalt
Gepr. Berufspädagoge / Berufspädagogin:
Kursbeginn / Kursende
2016-11-14 / 2017-04-27
Dauer
12 Wochen Vollzeit
Stadt
München
Beschreibung
Gepr. Berufspädagogen IHK entwickeln neue Bildungskonzepte und Methoden. Sie planen und organisieren betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse, ermitteln benötigte Qualifikationen, integrieren diese in den Lernprozess, regen zum Lernen an und stehen den Lernenden während des Bildungsprozesses zur Seite. Mit pädagogischen Methoden stellen sie Kompetenzen fest und beurteilen und prüfen die Aus- und Weiterbildungsteilnehmer. Sie integrieren Aspekte aus den Bereichen Marketing, Controlling und Qualitätsmanagement in das Aus- und Weiterbildungssystem und arbeiten dabei eng mit Ausbildern bzw.
Ausbilderinnen und der Personal- und Geschäftsleitung zusammen.
Die fachlichen Aufgaben umfassen u.a. die Ermittlung und Integration von notwendigen und zukunftsweisenden Qualifikationen, die selbständige Realisierung und Einführung zielgruppenorientierter Aus- und Weiterbildungskonzepte unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostensituation und Wirtschaftlichkeit sowie die Entwicklung der entsprechenden Marketingstrategien. Daneben sind auch Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen relevant, deshalb werden umfassende Kompetenzen im Bereich Personalentwicklung berücksichtigt.
AZAV-zertifiziert durch TÜV-Süd, Zertifikatsnummer 12 721 37829 TMS vom 03.12.2015.
I. Kernprozesse der beruflichen Bildung
1. Lernprozesse und Lernbegleitung
2. Planungsprozesse
3. Managementprozesse
II. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
4. Berufsausbildung
5. Weiterbildung
6. Personalentwicklung und -Beratung
III. Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse des Absatzes 1 haben.
Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten unserer Kurse erhalten Sie hier:
In den Kursgebühren ist keine Prüfungsgebühr enthalten - diese ist je nach Prüfstelle unterschiedlich hoch.
Ein Übersicht über die Fördermöglichkeiten unserer Kurse erhalten Sie hier:
Fördermöglichkeiten
Buchungsnummer: BEPD101
Zulassungsvoraussetzungen
einschlägige Berufspraxis und/oder geeignete Erstausbildung
Studienform
Einrichtung der beruflichen Weiterbildung
Vollzeit
Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung
Finanzielle Fördermöglichkeit
mit Bildungsgutschein möglich nach Meister-Bafög möglich
Studiengebühr
4290 EUR