Fachwirt / Fachwirtin im Gastgewerbe (IHK) 2017-01-02 Stuttgart - Mischung aus Fernstudium und Studium vor Ort

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Informationen über Fachwirt / Fachwirtin im Gastgewerbe (IHK) 2017-01-02 Stuttgart - Mischung aus Fernstudium und Studium vor Ort - Stuttgart - Baden Württemberg

  • Anforderungen
    Fachwirte/-innen im Gastgewerbe (IHK) übernehmen selbstständig planerische Aufgaben, steuern und kontrollieren unterschiedlichste Aufgabenstellungen mit Hilfe ihres betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Know-hows. Sie analysieren Märkte, entwickeln Marketingkonzepte zur Gästeakquise und -betreuung und pflegen bestehende Kundenbeziehungen. Darüber hinaus zeichnen sie sich verantwortlich für Personalführung und Teamarbeit.
  • Titel
    gepr. Fachwirt/-in im Gastgewerbe (IHK)
  • Inhalt
    Gepr. Fachwirt/-in im Gastgewerbe:


    Kursbeginn / Kursende
    2017-01-02 / 2017-04-07 
     
    Stadt
    Stuttgart

    Beschreibung
    Der anerkannte Fortbildungsabschluss Fachwirt / Fachwirtin Gastgewerbe (IHK) ist der höchste praxisorientierte Abschluss für die Gastronomie.

    Fachwirte und Fachwirtinnen kennen die Anforderungen des Gastgewerbes. Die Betreuung der Gäste und vielfältige Marketingaufgaben sind nur zwei Tätigkeitsfelder eines Fachwirts. Durch die Schulung im branchenbezogenen Management sind die Absolventen dieser Aufstiegsqualifizierung befähigt, folgende Bereiche zu überwachen und zu leiten: Mitarbeiterführung, Qualitätsmanagement und Veranstaltungsmanagement.

    Der Fachwirt Gastgewerbe (IHK) ist der Experte der Branche mit umfangreicher Praxiserfahrung.

    Sie übernehmen selbstständig planerische Aufgaben, steuern und kontrollieren unterschiedlichste Aufgabenstellungen mit Hilfe ihres betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Know-hows. Sie analysieren Märkte, entwickeln Marketingkonzepte zur Gästeakquise und -betreuung und pflegen bestehende Kundenbeziehungen. Darüber hinaus zeichnen sie sich verantwortlich für Personalführung und Teamarbeit.

    Die IHK-Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen, den sog. Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (für alle Dienstleistungsfachwirte identisch) und den Handlungsfeldspezifischen Qualifikationen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die jeweils zuständige IHK. Gerne nennen wir Ihnen den zuständigen Ansprechpartner.

    Beide Prüfungsteile können auch separat voneinander abgelegt werden.

    AZAV-zertifiziert durch TÜV-Süd, Zertifikatsnummer 12 721 37829/04 TMS vom 12.02.2014.

    Wirtschaftbezogener Teil:
    * Volks- und Betriebswirtschaft
    * Rechnungswesen
    * Recht und Steuern
    * Unternehmensführung

    Handlungsfeldspezifische Qualifikationen:
    * Gästeorientierung und Marketing
    * Branchenbezogenes Management
    * Branchenbezogenes Recht
    * Gastronomische Angebotsformen

    Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:

    (1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
    2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

    (2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und

    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis.
    oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis
    oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis
    oder
    4. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

    (3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

    (4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Eine Förderung der Maßnahme kann mit dem so genannten "Meister-BaFöG" bis zu 100% betragen. Sowohl der nicht rückzahlbare Zuschuss in Höhe von 30,5% als auch das restliche Darlehen sind einkommens- als auch vermögensunabhängig. Informationen dazu unter www.meister-bafoeg.info

    Bitte informieren Sie sich auch über die Höhe der Prüfungsgebühr bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner der IHK, da diese regional unterschiedlich ausfallen kann.

    Eine Übersicht üb...

    Zulassungsvoraussetzungen
    einschlägige Berufspraxis und/oder geeignete Erstausbildung

    Studienform
    Einrichtung der beruflichen Weiterbildung
    Vollzeit
    Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung

    Finanzielle Fördermöglichkeit
    mit Bildungsgutschein möglich nach Meister-Bafög möglich

    Studiengebühr
    1854 EUR

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