Inhalt
Kursbeginn / Kursende
2017-01-30 / 2017-04-17
Dauer
12 Wochen
Stadt
Hamburg
Beschreibung
Der Personalfachkaufmann/die Personalfachkauffrau kann qualifiziert beraten und Prozesse begleiten. Insbesondere beherrscht er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und kann Entscheidungen in der Personalpolitik, Personalplanung und im Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Zur Aufstiegsfortbildung gehören vier Handlungsfelder, die Organisation, Recht, Planung, Marketing, Controlling und Entwicklung umfassen. Zur Prüfung gehört auch ein situationsbezogenes Fachgespräch, auf das Sie umfassend vorbereitet werden. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) zu erbringen. Sollten Sie diese noch nicht vorliegen haben, sprechen Sie mit uns.
1. Personalarbeit organisieren und durchführen,
2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen,
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen,
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern,
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentlichen Bezug zu dem Berufsabschluss haben.
Für einen optimalen Ablauf des Lehrgangs sind Internetzugang und eine Email-Adresse, sowie der Zugang zu einem Rechner mit Druckmöglichkeit erforderlich.
Eine Förderung der Maßnahme kann mit dem so genannten "Meister-BaFöG" bis zu 100% betragen. Sowohl der nicht rückzahlbare Zuschuss in Höhe von 30,5% als auch das restliche Darlehen sind einkommens- als auch vermögensunabhängig. Informationen dazu unter www.meister-bafoeg.info
Bitte informieren Sie sich auch über die Höhe der Prüfungsgebühr bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner der IHK, da diese regional unterschiedlich ausfallen kann.
Zulassungsvoraussetzungen
einschlägige Berufspraxis und/oder geeignete Erstausbildung
Studienform
Einrichtung der beruflichen Weiterbildung
Vollzeit
Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung
Finanzielle Fördermöglichkeit
mit Bildungsgutschein möglich nach Meister-Bafög möglich
Studiengebühr
2724 EUR