Inhalt
Kursbeginn / Kursende
2016-11-14 / 2017-02-23
Dauer
6 Wochen
Stadt
Berlin
Beschreibung
Der staatlich anerkannte Fortbildungsabschluss geprüfte/r Sportfachwirt/in (IHK) ist der höchste praxisorientierte Abschluss für die Sportbranche. Unternehmen, die sich dem Sport verschrieben haben und Sportvereine setzen mehr denn je auf bestens qualifiziertes Personal. Ob es um die Schaffung sinnvoller Vereinsstrukturen geht, ob Sportveranstaltungen organisiert werden sollen, stets wird ein Fachmann bzw. eine Fachfrau mit spezifischen Kenntnissen und Qualifikationen benötigt. Der Geprüfte Sportfachwirt (IHK) ist der Experte der Branche mit umfangreicher Praxiserfahrung.
Sportfachwirte übernehmen selbstständig planerische Aufgaben, steuern und kontrollieren unterschiedlichste Aufgabenstellungen mit Hilfe ihres betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Know-hows. Sie entwickeln Veranstaltungskonzepte, akquirieren neue Kunden und pflegen bestehende Kundenbeziehungen. Darüber hinaus zeichnen sie sich verantwortlich für Personalführung und Teamarbeit.
Die IHK-Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen, den sog. Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (für alle Dienstleistungsfachwirte identisch) und den Handlungsfeldspezifischen Qualifikationen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die jeweils zuständige IHK. Gerne nennen wir Ihnen den zuständigen Ansprechpartner.
Beide Prüfungsteile können auch separat voneinander abgelegt werden.
AZAV-zertifiziert durch TÜV-Süd, Zertifikatsnummer 12 711 37829 TMS vom 02.06.2015.
Wirtschaftsbezogener Teil:
* Volks- und Betriebswirtschaft
* Rechnungswesen
* Recht und Steuern
* Unternehmensführung
Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung:
(1) Zur Prüfung ist im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf der Sportwirtschaft
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die Ablegung des Prüfungsteils
"Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
2. und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Berufsbild haben.
Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten unserer Kurse erhalten Sie hier:
Fördermöglichkeiten
Buchungsnummer: DLFWSPVZ51
Zulassungsvoraussetzungen
einschlägige Berufspraxis und/oder geeignete Erstausbildung
Studienform
Einrichtung der beruflichen Weiterbildung
Vollzeit
Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung
Finanzielle Fördermöglichkeit
mit Bildungsgutschein möglich nach Meister-Bafög möglich
Studiengebühr
1854 EUR