Tanztherapie B.A.

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Tanztherapie B.A.

  • Inhalt Studienbeginn: 01. OktoberStudienmodell/-dauer: Vollzeit/6 SemesterStudiengebühren: 550 €/Monat + 100 € EinschreibegebührAbschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
    Die Tanztherapie nutzt das hohe therapeutische Potential von Tanz und Bewegung, Körperwahrnehmung und körpernahem künstlerischen Ausdruck. Sie erreicht durch ihr basales nonverbales Erlebnis-, Ausdrucks-, Interaktions- und Kommunikationsangebot tiefe und frühe Schichten menschlichen Erlebens. Sie kann auf diese Weise Klient*innen und Patient*innen in ihrem Erleben erreichen und in Veränderungsprozesse einladen, für die eine verbale Aufarbeitung und Bearbeitung ihrer Erlebnisse und Anliegen nicht oder noch nicht geeignet ist. Im übungszentrierten Setting kann eine tanztherapeutische Begleitung die Kreativität, Spontanität, Bewegungskompetenz und Authentizität der Klient*innen und Patient*innen fördern, eine Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstakzeptanz erreichen und soziale Kompetenzen verbessern. Die Studierenden werden auf die künstlerisch-therapeutische Arbeit in klinischen, sozialen, pädagogischen und heilpädagogischen Arbeitsfeldern vorbereitet.
    Der Bachelorstudiengang Tanztherapie ist staatlich anerkannt und akkreditiert.Auch in Krankenhäusern und Kliniken sind die Künstlerische Therapien inzwischen gut in interdisziplinäre Konzepte der jeweiligen Fachabteilungen integriert. Zur Indikationsstellung führen hier z.B. onkologische oder multimorbide Erkrankungen, Behinderungen, schwere sekundäre psychische Belastungen und Risikofaktoren durch psychosoziale Belastungen. Dabei nehmen zunehmend mehr Kliniken das gesamte Spektrum der an der MSH angesiedelten künstlerisch-therapeutischen Schwerpunkte in ihr Behandlungsangebot auf und präferieren in ihren Qualitätsansprüchen die akademisch ausgebildeten Therapeut*innen. Zu den aktuellen klinischen Praxisfeldern der Künstlerischen Therapien gehören vor allem die Psychosomatik, Psychiatrie, Geriatrie, Pädiatrie, Prävention und Rehabilitation.Zulassungsvoraussetzungen 

    Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG oder
    Hochschulzugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung)
    Idealerweise ein vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesen
    Feststellung der künstlerischen Eignung in einem individuellen Aufnahmeverfahren, das sowohl einen künstlerisch-praktischen Teil als auch einen Gesprächsteil umfasst.
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