Soziale Arbeit B.A.

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Soziale Arbeit B.A.

  • Ziele Bei erfolgreichem Abschluss führt das Studium zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/in beziehungsweise Sozialarbeiter/in.
  • Anforderungen Für die Aufnahme in das Bachelorstudium der Sozialen Arbeit gibt es folgende Zulassungsvoraussetzungen:











    • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG











    • oder besonderer Zugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung) und Vorstellungsgespräch











    • Ein mindestens einmonatiges Vorpraktikum in einer durch die Hochschule anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens gemäß Zulassungsordnung. Das Praktikum kann zum Beispiel in integrativen Kindergärten, Pflegeheimen, Einrichtungen der Flüchtlings- und Lebenshilfe geleistet werden.
  • Titel B.A.
  • Inhalt Der Bedarf an Fachpersonal im Bereich der Sozialen Arbeit ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Gründe hierfür sind u.a. neue gesellschaftliche und gesetzliche Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes, der Jugendsozialarbeit, der Erziehungshilfe für Eltern und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen. Aber auch für die Gesundheitsförderung und Rehabilitation von Menschen mit chronischen oder psychischen Erkrankungen bedarf es gut geschulten Personals. Hinzu kommt der Bildungsbereich, der sich mit neuen Inklusionsansprüchen weiter ausweitet und ausdifferenziert und der verstärkte Aufbau von Sozialräumen. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der MSH Medical School Hamburg ist ein wissenschaftlich basierter, praxisorientierter und systemtheoretisch konzipierter Studiengang, der nach einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, dem Bachelor of Arts (B. A.). Der Studiengang ist im Sinne des § 3 des Anerkennungsgesetzes Soziale Arbeit berufsrechtlich geeignet und führt bei erfolgreichem Abschluss zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in und berechtigt zur Führung der genannten Berufsbezeichnung. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ist staatlich anerkannt und akkreditiert.
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